Ab dem Jahr 2024 tritt die neue ORF-Gebühr in Kraft. Sie gilt für jeden Haushalt in Österreich, es sei denn, man ist von den Gebühren befreit. Je nach Bundesland belaufen sich die Gebühren auf monatlich zwischen 15,30 und 20,30 Euro.
Die jährliche Zahlungserinnerung gibt es nicht mehr nur für ORF-Nutzer: Jeder österreichische Haushalt muss die neue Gebühr entrichten, mit Ausnahme der bereits bestehenden Befreiungsgruppen. Die Höhe der Gebühr variiert je nach Bundesland und kann für GIS-Zahler sogar niedriger ausfallen. Wer die Gebühr nicht zahlt, muss mit Sanktionen durch ein Inkasso-Büro rechnen.
Für Haushalte, die bereits die GIS-Gebühr zahlen, ändert sich wenig. Die Höhe der neuen Gebühr kann sogar geringer ausfallen als die bisherige. Bei Nichtzahlung wird jedoch ein Inkasso-Büro beauftragt und die Kosten hierfür müssen ebenfalls vom Zahler getragen werden.
Die Höhe der Gebühr hängt vom Bundesland ab. In fünf Bundesländern, Vorarlberg, Oberösterreich, Niederösterreich, Salzburg (vorerst nur für 2024) und Wien, beträgt die Gebühr im Jahr 2024 "nur" 15,30 Euro pro Monat. In Tirol werden es 18,56 Euro, in Kärnten 19,48 Euro, in der Steiermark 20,09 Euro und im Burgenland 20,30 Euro pro Monat. Wer muss die Gebühr zahlen? Grundsätzlich jeder, aber es gibt einige Ausnahmen.
Die neue Gebühr tritt am 1. Januar 2024 in Kraft. Die Zahlungsweise ändert sich für bestehende GIS-Zahler nicht. Wer noch nicht angemeldet ist, sollte dies online tun, um zusätzlichen Gebühren sollte zu vermeiden. Die Gebühr muss innerhalb der ersten 14 Tage des neuen Jahres entrichtet werden.
Für bereits GIS-bezahlende Haushalte verändern sich nur wenige Dinge und die meisten zahlen sogar weniger als vorher. Haushalte, die zuvor noch keine GIS-Abgabe gezahlt haben und nicht befreit sind, müssen ab 2024 eine zusätzliche Gebühr zwischen 15,30 und 20,30 Euro pro Monat einkalkulieren.
Bei Befreiung von der Gebühr aufgrund bestimmter Umstände, beispielsweise durch den Bezug bestimmter Sozialleistungen, besteht kein Bedarf für einen neuen Antrag. Die Gebührenbefreiung gilt dann sowohl für den ORF-Beitrag als auch für die Landesabgabe.
Die Gebühr muss innerhalb der ersten 14 Tage nach Erhalt der Zahlungsaufforderung beglichen werden. Bei Nichteinhaltung this Frist wird eine Strafe in Höhe der jährlichen ORF-Gebühr fällig.
Die „Kinder HTL“ bietet Kindern die Möglichkeit, Technik und Naturwissenschaft auf spielerische und praxisnahe Weise zu entdecken.
Gemeinsam mit Lehrpersonen besuchen Schüler:innen der HTL Zeltweg Volksschulen im Umkreis. Mit den Kindern des ersten und zweiten Jahrganges werden einfache Versuche im Stationenbetrieb durchgeführt. Die Programme sind gut betreut und bieten eine Mischung aus Lernen und Spaß!
Am 26. Mai findet an der HTL Zeltweg in Kooperation mit der BAfEP Judenburg und dem österreichischen Verein „Geben für Leben – Leukämiehilfe Österreich“ statt.
Personen der gesamten Schulgemeinschaft im Alter zwischen 17 und 45 Jahren haben an diesem Tag die Möglichkeit, mittels eines Wangenabstriches, bei der Typisierungsaktion mitzumachen – ein einfacher Wangenabstrich genügt, um sich in die internationale Spenderdatenbank aufnehmen zu lassen.
Ziel der Aktion ist es, neue potenzielle Stammzellenspenderinnen und -spender zu registrieren, um lebensrettende Hilfe für Leukämie- und andere Blutkrebspatienten zu ermöglichen. Jährlich erkranken Tausende Menschen an Leukämie. Für viele ist eine Stammzellenspende die einzige Heilungschance. Die Suche nach einem genetisch passenden Spender ist jedoch oft schwierig. Daher sind Aktionen wie diese so wichtig.
Organisiert wurde die Aktion von den Lehrpersonen Lisa Stolz,MMA (HTL Zeltweg) und Mag.a Maria Wiltsche (BAfEP Judenburg) in Zusammenarbeit mit dem Verein „Geben für Leben“.
An der BAfEP Judenburg findet die Typisierungsaktion am 26. Mai im Zeitraum von 13:00-17:00 Uhr statt. Die Teilnahme ist nicht nur für Personen innerhalb der Schulgemeinschaft möglich, sondern für die gesamte Öffentlichkeit - Mach mit und werde ein:e Lebensretter:in!!!